Geprüfte Qualität durch Fortbildung - Fortbildungszertifikate

Fortbildungsbescheinigung des DAV (Deutscher Anwalt Verein)
Qualität anwaltlicher Dienstleistungen sichtbar machen. Transparenz durch FortbildungRechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen sich fortbilden; Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bilden sich fort. Um die Qualität anwaltlicher Dienstleistungen sichtbar zu machen und das Fortbildungsengagement der Anwaltschaft weiter zu fördern, hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) eine DAV-Fortbildungsbescheinigung geschaffen, die denjenigen Mitgliedern ausgestellt wird, die sich regelmäßig fortbilden.
Neben der Bescheinigung, die aufzeigt, in welchem Bereich sich der Rechtsanwalt fortgebildet hat und damit für die Mandanten Transparenz schafft, werden die Inhaber der Fortbildungsbescheinigung in der Internet-Suchmaschine der Deutschen Anwaltauskunft besonders ausgewiesen.
Voraussetzungen
Mitglieder der örtlichen Anwaltsvereine im DAV (DAV-Mitglieder) können die Fortbildungsbescheinigung des DAV erhalten, wenn sie sich im Umfang von mindestens 10 Stunden pro Jahr fortbilden. Die Fortbildungsbescheinigung enthält die Gesamtzahl der dem DAV nachgewiesenen Fortbildungsstunden.
Die mindestens zehn Fortbildungsstunden müssen auf anwaltsrelevante Seminarveranstaltungen entfallen. Hierzu zählen Seminare, sonstige Fachveranstaltungen wie Qualitätszirkel, d.h. Gesprächskreise, die von örtlichen Anwaltvereinen und Kammern angeboten werden, Online-Seminare, Fernstudium (Umrechnung Studienmaterialien / Zeitstunde je nach Umrechnungstabelle des Anbieters) oder auch Dozententätigkeit (vgl. Frage 7 der „häufig gestellten Fragen„) sowie – ergänzend – das Verfassen rechtswissenschaftlicher Aufsätze (vgl. Frage 8 der „häufig gestellten Fragen“) Online-Seminare werden nur dann anerkannt, wenn die ständige Teilnahme kontrolliert und nachgewiesen werden kann und die Seminare kommunikative Elemente (z.B. Rückfragemöglichkeit bei Live-Seminaren) enthalten.
Jede anwaltsrelevante Fortbildung ist anrechenbar. Bei offensichtlichem Missbrauch behält sich der DAV die Nichtanerkennung vor.
Anwaltsrelevante Fortbildungen umfassen neben Fortbildungsveranstaltungen zum materiellen, Prozess- und außerprozessualen Verfahrensrecht insbesondere Fortbildungsveranstaltungen zu den Themen Anwaltsrecht, zu anwaltlichen und interdisziplinären Schlüsselqualifikationen sowie zu den historischen, philosophischen, ethischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Anwaltsberufs.
Textquelle auszugsweise:www.dav.de

