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 Kontaktaufnahme


Sie können Kontakt mit uns aufnehmen unter

Tel. 0611 39 811


oder per Telefax unter

Fax 0611 372970

oder per E-Mail unter

info@unfall24.de

 Geschäftszeiten

Unsere Anwaltskanzlei ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Vormittags

Mo. - Fr.    9.00 - 13.00

Nachmittags

Mo. - Fr.   14.00 - 17.30
Fr.           14.00 - 16.00

 Sprechstundenzeiten


Sprechstundentermine vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch oder per Mail mit uns.
Nur so können wir gewährleisten, dass Sie nicht warten müssen.

Die Termine müssen nicht innerhalb der Büroöffnungszeiten liegen. Bei Bedarf kommen wir auch zu Ihnen.

 

 Terminvereinbarungen


Zur Vereinbarung eines Besprechungstermins wenden Sie sich bitte telefonisch unter

Tel.  0611  39 811


an das Sekretariat der Rechtsanwaltskanzlei. Oder sie schicken uns eine E-Mail unter

info@unfall24.de

 Anfahrt mit Auto


Die Bahnhofstraße 18 befindet sich an der Ecke zur Rheinstraße.

Parkmöglichkeiten finden Sie in der Tiefgarage am Luisenplatz, auf der Rheinstraße oder im Parkhaus der Rhein-Main-Halle.

 Anfahrt mit Bus


Die Bushaltestellen Bahnhofstraße/Ecke Rheinstraße befinden sich direkt vor unserer Kanzlei.

Dort halten u.a. Busse der ESWE Linien 1, 4, 8, 14, 27, 45, 46, 50, 63, 65 und
und der ORN und RMV.

 

 

 













Geprüfte Qualität durch Fortbildung - Fortbildungszertifikate

 

Fortbildungsbescheinigung des DAV (Deutscher Anwalt Verein)

Qualität anwaltlicher Dienstleistungen sichtbar machen. Transparenz durch Fortbildung

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen sich fortbilden; Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bilden sich fort. Um die Qualität anwaltlicher Dienstleistungen sichtbar zu machen und das Fortbildungsengagement der Anwaltschaft weiter zu fördern, hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) eine DAV-Fortbildungsbescheinigung geschaffen, die denjenigen Mitgliedern ausgestellt wird, die sich regelmäßig fortbilden.

Neben der Bescheinigung, die aufzeigt, in welchem Bereich sich der Rechtsanwalt fortgebildet hat und damit für die Mandanten Transparenz schafft, werden die Inhaber der Fortbildungsbescheinigung in der Internet-Suchmaschine der Deutschen Anwaltauskunft besonders ausgewiesen.

Voraussetzungen

Mitglieder der örtlichen Anwaltsvereine im DAV (DAV-Mitglieder) können die Fortbildungsbescheinigung des DAV erhalten, wenn sie sich im Umfang von mindestens 10 Stunden pro Jahr fortbilden. Die Fortbildungsbescheinigung enthält die Gesamtzahl der dem DAV nachgewiesenen Fortbildungsstunden.

Die mindestens zehn Fortbildungsstunden müssen auf anwaltsrelevante Seminarveranstaltungen entfallen. Hierzu zählen Seminare, sonstige Fachveranstaltungen wie Qualitätszirkel, d.h. Gesprächskreise, die von örtlichen Anwaltvereinen und Kammern angeboten werden, Online-Seminare, Fernstudium (Umrechnung Studienmaterialien / Zeitstunde je nach Umrechnungstabelle des Anbieters) oder auch Dozententätigkeit (vgl. Frage 7 der „häufig gestellten Fragen„) sowie – ergänzend – das Verfassen rechtswissenschaftlicher Aufsätze (vgl. Frage 8 der „häufig gestellten Fragen“) Online-Seminare werden nur dann anerkannt, wenn die ständige Teilnahme kontrolliert und nachgewiesen werden kann und die Seminare kommunikative Elemente (z.B. Rückfragemöglichkeit bei Live-Seminaren) enthalten.

Jede anwaltsrelevante Fortbildung ist anrechenbar. Bei offensichtlichem Missbrauch behält sich der DAV die Nichtanerkennung vor.

Anwaltsrelevante Fortbildungen umfassen neben Fortbildungsveranstaltungen zum materiellen, Prozess- und außerprozessualen Verfahrensrecht insbesondere Fortbildungsveranstaltungen zu den Themen Anwaltsrecht, zu anwaltlichen und interdisziplinären Schlüsselqualifikationen sowie zu den historischen, philosophischen, ethischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Anwaltsberufs.

 

Textquelle auszugsweise:www.dav.de

 

 

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  Rechtsanwälte Wolfarth - Kessler - Walter • Wiesbaden

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