Informationen zur Ihrer
   Unfallschadenregulierung

   Unsere UNFALL24 Online
   Unfallschadenregulierung

   Fachanwalt für Verkehrsrecht
   Qualität durch Spezialisierung













  

  
Informationen zu unserer
Rechtsanwaltskanzlei

 Kontaktaufnahme


Sie können Kontakt mit uns aufnehmen unter

Tel. 0611 39 811


oder per Telefax unter

Fax 0611 372970

oder per E-Mail unter

info@unfall24.de

 Geschäftszeiten

Unsere Anwaltskanzlei ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Vormittags

Mo. - Fr.    9.00 - 13.00

Nachmittags

Mo. - Fr.   14.00 - 18.00
Fr.           14.00 - 16.00

 Sprechstundenzeiten


Sprechstundentermine vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch oder per Mail mit uns.
Nur so können wir gewährleisten, dass Sie nicht warten müssen.

Die Termine müssen nicht innerhalb der Büroöffnungszeiten liegen. Bei Bedarf kommen wir auch zu Ihnen.

 

 Terminvereinbarungen


Zur Vereinbarung eines Besprechungstermins wenden Sie sich bitte telefonisch unter

Tel.  0611  39 811


an das Sekretariat der Rechtsanwaltskanzlei. Oder sie schicken uns eine E-Mail unter

info@unfall24.de

 Anfahrt mit Auto


Die Bahnhofstraße 18 befindet sich an der Ecke zur Rheinstraße.

Parkmöglichkeiten finden Sie in der Tiefgarage am Luisenplatz, auf der Rheinstraße oder im Parkhaus der Rhein-Main-Halle.

 Anfahrt mit Bus


Die Bushaltestellen Bahnhofstraße/Ecke Rheinstraße befinden sich direkt vor unserer Kanzlei.

Dort halten u.a. Busse der ESWE Linien 1, 4, 8, 14, 27, 45, 46, 50, 63, 65 und
und der ORN und RMV.

 

 

 

Fortbildungszertifikate
und Mitgliedschaften













Die Fortbildungszertifikate wurden Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Steffen Wolfarth erteilt

UNFALL24 - Warum sollte ich einen Sachverständigen einschalten?

Sie sollten nach einem Verkehrsunfall selbst dann, wenn Sie möglicherweise ein Mitverschulden trifft, einen qualifizierten und unabhängigen Sachverständigen Ihres Vertrauens hinzuziehen.

Das Sachverständigengutachten dient der Schadensfeststellung nach dem Verkehrsunfall, wobei die Beweissicherung und Bezifferung des Schadens im Vordergrund steht. Die Beweissicherung ist gerade bei strittigem Unfallhergang unabdingbare Voraussetzung, für ein später eventuell erforderliches Gutachten zur Unfallrekonstruktion, mit dem sich der von Ihnen angegebene Unfallhergang beweisen lässt.

Verschenken Sie also keine Beweismittel und schalten einen unabhängigen Sachverständigen Ihres Vertrauens ein, am besten nach vorheriger Abstimmung mit uns. Wir können Ihnen in unserer Umgebung sehr genau sagen, welche Sachverständigen für Versicherungen und welche unabhängig für Unfallgeschädigte  arbeiten.










UNFALL24 • Rechtsanwalt und  Fachanwalt für Verkehrsrecht in Wiesbaden  
  Rechtsanwälte Wolfarth - Kessler - Walter • Wiesbaden

Rechtsanwalt • Fachanwalt für Verkehrsrecht • Anwalt • Wiesbaden • Verkehrsstrafrecht • Straftaten im Straßenverkehr • Strafrecht • Strafverteidigungen • Verkehrsrecht • Verkehrszivilrecht • Verkehrsunfall • Schadensregulierung • Unfallschadensregulierung • Versicherungsrecht • KfZ Haftpflichversicherung • KfZ Kaskoversicherung • Verwarnungsgeldverfahren • Ordnungswidrigkeiten • Bußgeldverfahren • Führerscheinangelegenheiten • Fahrerlaubnisrecht • Verkehrszentralregister
Schadenersatzansprüche von A-Z:  Anmeldekosten • Abmeldekosten • Abschleppkosten • Achsvermessungskosten • Arzneimittelkosten • Arztkosten • Auslagenpauschale • Beerdigungskosten • Behandlungskosten • Benzinkosten • Entgangener Gewinn • Erwerbsschaden • Fahrtkosten • Finanzierungskosten • Fortkommensschaden • Gutachterkosten • Haushaltsführungsschaden • Heil- und Hilfsmittel • Hinterbliebenenrente • Interimsfahrzeug • Kleiderschaden • Kosten Schutzbekleidung • Kreditkosten • Mietwagenkosten • Neuwagenentschädigung • Nutzungsausfallentschädigung • Prämiennachteile • Rechtsanwaltskosten • Reisekosten • Rente • Reparaturkosten • Richtbankkosten • Rückstufungsschaden • Schmerzensgeld • Standkosten • Telefon-/Portokosten • Überführungskosten • Umbaukosten • Unterhaltsschaden • Verbringungskosten • Verdienstausfallschaden • Verschrottungskosten • Vorhaltekosten • Wertminderung • Wiederbeschaffungsaufwand • Zinsen