UNFALL24 - Was kostet mich die Abwicklung meines Unfallschadens?
Im Normalfall der Abwicklung Ihres unverschuldeten Verkehrsunfalles müssen Sie selbst keine Rechtsanwaltskosten bezahlen, denn
Sie haben das Recht, mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche einen Verkehrsrechtsanwalt zu beauftragen und zwar von Anfang an, auch wenn die Versicherung bereits Regulierung angeboten hat und alles klar zu sein scheint.
Die Kosten des Verkehrsanwalts zahlt – bis auf extreme Ausnahmefälle – immer die Versicherung des schuldigen Unfallgegners.
Die Höhe der Anwaltskosten ist von der Höhe der Ansprüche abhängig, die der Anwalt für Sie reguliert. Schalten Sie Ihren Anwalt sofort ein, damit er alle Ihnen zustehenden Ansprüche durchsetzen kann.
Wenn Sie die Regulierung selbst beginnen und abwarten, was die Versicherung denn freiwillig zahlt und Ihr Anwalt dann nur noch Restansprüche mit geringem Wert durchsetzen muss, ist die Vergütung des Anwalts so gering, dass er nicht mehr kostendeckend arbeiten kann.
Er ist dann gezwungen, mit Ihnen eine angemessene Vergütung vereinbaren, die Ihnen dann nicht mehr vollständig vom Gegner zu ersetzen ist. Ist Ihr Anwalt aber von Beginn an mit der Durchsetzung aller Ersatzansprüche befasst, reicht die Summe der Vergütung für kostendeckende Arbeit immer aus.
Um Zusatzkosten zu vermeiden, ist es also besonders wichtig, Ihren Verkehrsanwalt von Beginn an einzuschalten. Nur dann können Sie sicher sein, dass Sie selbst vollen Schadenersatz erhalten, ohne anteilig Kosten zahlen zu müssen. - SOFORT ZUM ANWALT !
- Die Rechtsanwaltskosten in Unfallsachen sind Teil des Schadenersatzes den die gegnerische Versicherung für Sie auszugleichen hat. Die Verpflichtung Ihre Rechtsanwaltskosten zu übernehmen, besteht nach dem Gesetz um für den Geschädigten Waffengleichheit gegenüber den Versicherungen herzustellen, die durch geschulte Fachkräfte, die wirtschaftlichen Interessen des Versicherungsunternehmens verfolgen, und versuchen, den Aufwand für die Regulierung so gering wie möglich zu halten, also Ihre Schadensersatzansprüche zu beschneiden.
- Damit der Geschädigte seine Interessen gegen den Versicherer und dessen Schadensmanagement effektiv durchsetzen kann, darf er letztendlich auf Kosten des Versicherers des Unfallverursachers einen Rechtsanwalt seines Vertrauens einschalten, denn nur der Rechtsanwalt ist ausschließlich seinem Mandanten verpflichtet und setzt dessen Ansprüche durch.
- Der Grundsatz der alleinigen Kostentragungspflicht gilt immer dann, wenn der Unfall von dem Unfallgegner allein verschuldet wurde. Schalten Sie auch in vermeintlich klaren Fällen immer sofort einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens ein und überlassen diesem die Schadensabwicklung.
- Wenn Sie an dem Verkehrsunfall eine Mitschuld trifft, weil auch ein Verkehrsverstoß auf Ihrer Seite unfallursächlich gewesen ist, erfolgt eine Schadensquotelung nach dem Verhältnis der Verursachungsbeiträge. Auch in diesen Fällen hat die gegnerische Versicherung die Ihnen entstandenen Anwaltskosten zu übernehmen, allerdings nur anteilig aus der Haftungsquote.
Für Sie ist es gerade bei einem in Rede stehenden Mitverschulden besonders wichtig, sofort einen versierten Verkehrsanwalt einzuschalten, denn dieser wird für Sie die höchstmögliche Haftungsquote durchsetzen und Ansprüche nur in Höhe der entsprechenden Haftungsquote einfordern, so dass im Ergebnis auch in solchen Fällen die Rechtsanwaltskosten vollständig vom Versicherer zu übernehmen sind, ohne dass Sie noch für restliche Anwaltskosten aufkommen müssen.
- Selbst dann, wenn Sie es für möglich halten, dass Sie die Alleinschuld an dem Unfall trifft, sollten Sie einen Verkehrsrechtsanwalt einschalten und sich nicht vor den Rechtsanwaltskosten fürchten, denn die Kosten anwaltlicher Beratung und Vertretung sind überschaubar. So lässt sich etwa die Haftungsfrage in einem kostengünstigen Erstberatungsgespräch klären.
- Wenn Sie über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen, müssen Sie sich über die Rechtsanwaltskosten sowieso keine Gedanken machen - unabhängig davon, wer den Unfall verschuldet hat. Falls Sie als Fahrer eines Fahrzeugs, dessen Halter Sie nicht sind, an einem Unfall beteiligt waren, prüfen Sie, ob der Fahrzeughalter eine Rechtsschutzversicherung hat.
- Wenn Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen und daher die Kosten einer anwaltlichen Beratung oder Vertretung nicht selbst aufbringen können, können Sie beim zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe beantragen. Im Falle eines späteren Rechtsstreites können Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Die dazu erforderlichen Formalien erledigen wir für Sie.
UNFALL24 • Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Wiesbaden |
Rechtsanwalt • Fachanwalt für Verkehrsrecht • Anwalt • Wiesbaden • Verkehrsstrafrecht • Straftaten im Straßenverkehr • Strafrecht • Strafverteidigungen • Verkehrsrecht • Verkehrszivilrecht • Verkehrsunfall • Schadensregulierung • Unfallschadensregulierung • Versicherungsrecht • KfZ Haftpflichversicherung • KfZ Kaskoversicherung • Verwarnungsgeldverfahren • Ordnungswidrigkeiten • Bußgeldverfahren • Führerscheinangelegenheiten • Fahrerlaubnisrecht • Verkehrszentralregister |
Schadenersatzansprüche von A-Z: Anmeldekosten • Abmeldekosten • Abschleppkosten • Achsvermessungskosten • Arzneimittelkosten • Arztkosten • Auslagenpauschale • Beerdigungskosten • Behandlungskosten • Benzinkosten • Entgangener Gewinn • Erwerbsschaden • Fahrtkosten • Finanzierungskosten • Fortkommensschaden • Gutachterkosten • Haushaltsführungsschaden • Heil- und Hilfsmittel • Hinterbliebenenrente • Interimsfahrzeug • Kleiderschaden • Kosten Schutzbekleidung • Kreditkosten • Mietwagenkosten • Neuwagenentschädigung • Nutzungsausfallentschädigung • Prämiennachteile • Rechtsanwaltskosten • Reisekosten • Rente • Reparaturkosten • Richtbankkosten • Rückstufungsschaden • Schmerzensgeld • Standkosten • Telefon-/Portokosten • Überführungskosten • Umbaukosten • Unterhaltsschaden • Verbringungskosten • Verdienstausfallschaden • Verschrottungskosten • Vorhaltekosten • Wertminderung • Wiederbeschaffungsaufwand • Zinsen |




