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 Kontaktaufnahme


Sie können Kontakt mit uns aufnehmen unter

Tel. 0611 39 811


oder per Telefax unter

Fax 0611 372970

oder per E-Mail unter

info@unfall24.de

 Geschäftszeiten

Unsere Anwaltskanzlei ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Vormittags

Mo. - Fr.    9.00 - 13.00

Nachmittags

Mo. - Fr.   14.00 - 17.30
Fr.           14.00 - 16.00

 Sprechstundenzeiten


Sprechstundentermine vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch oder per Mail mit uns.
Nur so können wir gewährleisten, dass Sie nicht warten müssen.

Die Termine müssen nicht innerhalb der Büroöffnungszeiten liegen. Bei Bedarf kommen wir auch zu Ihnen.

 

 Terminvereinbarungen


Zur Vereinbarung eines Besprechungstermins wenden Sie sich bitte telefonisch unter

Tel.  0611  39 811


an das Sekretariat der Rechtsanwaltskanzlei. Oder sie schicken uns eine E-Mail unter

info@unfall24.de

 Anfahrt mit Auto


Die Bahnhofstraße 18 befindet sich an der Ecke zur Rheinstraße.

Parkmöglichkeiten finden Sie in der Tiefgarage am Luisenplatz, auf der Rheinstraße oder im Parkhaus der Rhein-Main-Halle.

 Anfahrt mit Bus


Die Bushaltestellen Bahnhofstraße/Ecke Rheinstraße befinden sich direkt vor unserer Kanzlei.

Dort halten u.a. Busse der ESWE Linien 1, 4, 8, 14, 27, 45, 46, 50, 63, 65 und
und der ORN und RMV.

 

 

 













Versicherungsrecht    Wolfarth & Partner GbR  Wiesbaden

Ein weiterer wichtiger Teilaspekt im Straßenverkehrszivilrecht ist bei uns auch das Versicherungsrecht. An dieser Stelle meinen wir damit nicht das zwangsläufig einschlägige Pflichtversicherungsgesetz, sondern auch die im Versicherungsverhältnis zu beachtenden Normen, wie etwa  VVG, AKB, AHB, AUB, ARB. Wir beschäftigen uns vorwiegend mit Fragen zum

 

KFZ - Haftpflichtversicherungsrecht
KFZ - Kaskoversicherungsrecht
Unfallversicherungsrecht
Haftpflichtversicherungsrecht
Versicherungsvertragsrecht
Rechtschutzversicherungsvertragsrecht
Hausratversicherungsrecht
Gebäudeschadens- und Haftpflichtrecht

 

Da bereits die unvollständige Schadensanzeige zum Verlust des Versicherungsschutzes
oder zum Regress führen kann, ist im Bereich des Versicherungsrechts besondere Vorsicht und auch Sorgfalt geboten.

Obliegenheitsverletzungen und deren Relevanz sind insoweit die Stichworte, um die sich die Auseinandersetzungen versicherungsvertraglicher Art sehr häufig drehen. Auf die Erfüllung der vertraglichen Obliegenheiten zu achten ist evident wichtig, um nicht den Verlust des Versicherungsschutzes zu riskieren.

Das gilt nicht nur im Bereich der KFZ- Haftpflichtversicherung sondern auch und insbesondere in der KFZ- Kaskoversicherung. Streitigkeiten dieser Art sind meist überflüssig, denn man kann sie oft vermeiden, wenn man die Problematik kennt. Außerdem kommt es in diesem Bereich oft auch auf den richtigen Umgang mit dem jeweiligen Sachversicherer an.

Neben dem Versicherungsrecht im Zusammenhang mit dem Verkehrsrecht, befassen wir uns auch mit den Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Versicherung von Gebäuden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

UNFALL24 • Rechtsanwalt und  Fachanwalt für Verkehrsrecht in Wiesbaden  
  Rechtsanwälte Wolfarth - Kessler - Walter • Wiesbaden

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Schadenersatzansprüche von A-Z:  Anmeldekosten • Abmeldekosten • Abschleppkosten • Achsvermessungskosten • Arzneimittelkosten • Arztkosten • Auslagenpauschale • Beerdigungskosten • Behandlungskosten • Benzinkosten • Entgangener Gewinn • Erwerbsschaden • Fahrtkosten • Finanzierungskosten • Fortkommensschaden • Gutachterkosten • Haushaltsführungsschaden • Heil- und Hilfsmittel • Hinterbliebenenrente • Interimsfahrzeug • Kleiderschaden • Kosten Schutzbekleidung • Kreditkosten • Mietwagenkosten • Neuwagenentschädigung • Nutzungsausfallentschädigung • Prämiennachteile • Rechtsanwaltskosten • Reisekosten • Rente • Reparaturkosten • Richtbankkosten • Rückstufungsschaden • Schmerzensgeld • Standkosten • Telefon-/Portokosten • Überführungskosten • Umbaukosten • Unterhaltsschaden • Verbringungskosten • Verdienstausfallschaden • Verschrottungskosten • Vorhaltekosten • Wertminderung • Wiederbeschaffungsaufwand • Zinsen